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Betonbau

INNOVATIVE RECHTLICHE BERATUNG

Mit Expertise und Elan zielorientiert zum Erfolg – Ihre Interessen in den besten Händen.

FACHBEREICHE

Privates Baurecht 

Architekten- und Ingenieurrecht 

Immobilienrecht

Wohn- und Gewerbemietrecht

Allgemeines Zivilrecht 

ihr spezialist

ÜBER MICH

 

„Mit Expertise und Elan zielorientiert zum Erfolg – Ihre Interessen in den besten Händen.“

 

Dieser Ansatz ist für mich der Schlüssel für eine vertrauensvolle, zuverlässige und ergebnisreiche Mandatsbearbeitung. Ihre Interessen stehen hierbei zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle.

 

Aufgrund meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit und Erfahrung in einer mittelständischen Kanzlei aus Hannover sowie in meiner derzeitigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in einem internationalen Großkonzern aus dem Großraum Hannover - Braunschweig - Wolfsburg lege ich Wert auf einen persönlichen und engen Kontakt sowie eine auf Sie zugeschnittene individuelle Beratung. Durch meine anwaltliche Erfahrung und durch meine Tätigkeit als Unternehmensjurist kenne ich die Beratungssituation von beiden Seiten. Durch die Zusammenarbeit mit externen Rechtsanwälten auf Mandantenseite kann ich beurteilen, was sich der Mandant von einer umfassenden Beratung und Betreuung wünscht – und diesem Wunsch möchte ich vor allem auch mit Transparenz und einer ungeschönten Chancen- und Risikoanalyse gerecht werden.

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Ich fokussiere mich in meiner beruflichen Praxis auf das Immobilienrecht und im Schwerpunkt auf das private Baurecht sowie Architektenrecht. Neben der Vertragsgestaltung rund um den Bau, begleite ich Bauvorhaben vom Grundstücksankauf über die Grundsteinlegung bis zur Gewährleistungsverfolgung und -durchsetzung nach Inbetriebnahme des Bauvorhabens. Ich absolviere daneben derzeit den Fachanwaltslehrgang für Bau- und Architektenrecht.

 

Durch meine mehrjährige und vielfältige juristische Berufserfahrung kann ich Sie daneben kompetent und umfassend in vielen weiteren Rechtsgebieten beraten, wenn gewünscht auch in polnischer Sprache.

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Abstrakt Architekt

KOMPETENZEN

PRIVATES BAURECHT

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten, von den Vertragsbeziehungen über daraus resultierende Ansprüche (u.a. Mängelgewährleistung, Vergütungsansprüche sowie Nachtragsstreitigkeiten) und deren Durchsetzung. Unter den Baubeteiligten versteht man regelmäßig den Bauherrn, Architekten und Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker.

 

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

Das Architekten- und Ingenieurrecht gibt den rechtlichen Rahmen der Tätigkeit von Planern vor und regelt das Verhältnis zwischen dem Architekten/Ingenieur und dem Auftraggeber. Neben Haftungsfragen ergeben sich auf diesem Rechtsgebiet häufig Streitigkeiten hinsichtlich der Vergütung bzw. des Honorars des Architekten/Ingenieurs.

 

IMMOBILIENRECHT

Unter dem Immobilienrecht versteht man die Gesamtheit der Gesetze und Vorschriften zur Regelung immobilienbezogener Sachverhalte und Beziehungen. Neben dem Bau- und Architektenrecht fällt hierunter auch das Mietrecht aber auch der Ankauf und die Veräußerung von Grundstücken (Immobilienkaufvertragsrecht), die Bestellung von Erbbau- und anderen Grundstücksrechten sowie die Belastung von Grundstücken.

 

MIETRECHT

Das Mietrecht regelt sowohl die Wohnraummietverhältnisse als auch Gewerbemietverhältnisse, von der Gestaltung des Mietvertrags über das laufende Mietverhältnis bis zur Beendigung. In jedem Mietverhältnis kommt es zu Streitigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Mietmängel und damit einhergehender Mietminderung, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnung und Kündigung des Mietvertrags.

 

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Jeder Eigentümer einer Wohnung ist zugleich Teil einer Eigentümergemeinschaft. Die Rechte und Pflichten, die daraus für den einzelnen Eigentümer aber auch für die Eigentümergemeinschaft erwachsen, regelt das Wohnungseigentumsrecht bzw. das Wohnungseigentumsgesetz.

 

MAKLERRECHT

Das Maklerrecht bzw. der Maklervertrag beinhaltet die Tätigkeit des Maklers, nämlich die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit und die Maklerprovision. Gegenstand des Maklervertrages können im Bereich des Immobilienrechts insbesondere Grundstücke, Wohnungen und Gewerbeflächen sein.

 

ALLGEMEINES ZIVILRECHT

Im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts berate ich Sie aufgrund meiner Erfahrung aus der Praxis auch gerne kompetent in allen Belangen des alltäglichen Lebens, wie etwa beim Forderungsmanagement, im Bereich des Verkehrsrechts, Kaufrecht, Werk- und Dienstleistungsrecht, bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Vertragspartnern.

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